Wer krank ist, muss nicht arbeiten – und bekommt in Deutschland meist weiter Gehalt. Zwei Dinge sind aber entscheidend: dich sofort beim Arbeitgeber melden und, wenn nötig, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) holen. Der häufigste Fehler ist eine verspätete Meldung.
Schritt 1: Sofort krankmelden
- Melde dich vor Arbeitsbeginn bei deiner Führungskraft oder der Stelle, die dein Betrieb dafür vorsieht. Ohne feste Regel ist ein Anruf am sichersten, dazu eine kurze Nachricht als Nachweis.
- Die Diagnose musst du nicht nennen – nur, dass du nicht arbeiten kannst und wie lange voraussichtlich.
- Zum Beispiel: „Guten Morgen, ich bin leider krank und kann heute nicht zur Arbeit kommen. Ich gehe heute zum Arzt und melde mich, sobald ich mehr weiß.“
Schritt 2: Wann brauchst du eine Krankschreibung?
- Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst du spätestens am vierten Tag eine AU. Wochenenden zählen mit.
- Der Arbeitgeber darf die AU ab dem ersten Tag verlangen. Steht das im Vertrag, geh am ersten Tag zum Arzt.
- eAU: Seit 2023 schickt die Praxis die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Du bekommst einen Ausdruck für dich. Melden musst du dich aber weiterhin selbst.
- Bei leichten Erkrankungen gibt es die Krankschreibung telefonisch für bis zu fünf Tage, wenn die Praxis dich kennt, oder per Videosprechstunde.
- Bist du am Ende der AU noch krank, geh vorher erneut zum Arzt und melde die neue Dauer.
Schritt 3: Was passiert mit dem Gehalt?
- Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt voll weiter (Entgeltfortzahlung) – wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht.
- Wirst du in den ersten vier Wochen krank, zahlt statt des Arbeitgebers die Krankenkasse Krankengeld.
- Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld: rund 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos – für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
- Auch im Minijob gibt es Entgeltfortzahlung.
Worauf du während der Krankheit achten solltest
- Nichts tun, was die Genesung verzögert. Einkaufen oder Apotheke sind in Ordnung, Umzugshilfe mit Bandscheibenvorfall nicht.
- Nicht in einem anderen Job arbeiten – das kann eine Kündigung rechtfertigen.
- Krank im Urlaub: Mit AU werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Mehr dazu: Urlaubsanspruch
- Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Gegen eine Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben – lass dich von einer Gewerkschaft oder Fachanwältin beraten.
Wenn dein Kind krank ist
Ist dein Kind unter zwölf Jahre alt, krank und niemand sonst kann es betreuen, kannst du zu Hause bleiben. Die Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld; du brauchst eine Bescheinigung der Kinderarztpraxis. Wie viele Tage pro Jahr möglich sind, legt das Gesetz fest – frag deine Krankenkasse nach der aktuellen Zahl.
Häufige Fragen
Muss ich dem Arbeitgeber sagen, was ich habe?+
Nein. Du musst nur mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber steht keine Diagnose.
Darf ich vor Ende der Krankschreibung wieder arbeiten?+
Ja. Die AU ist eine Prognose. Fühlst du dich wieder gesund, kannst du früher zurückkommen – sag dem Arbeitgeber vorher Bescheid.
Was gilt, wenn ich in der Probezeit krank werde?+
Dieselben Regeln: sofort melden, bei Bedarf AU. In den ersten vier Wochen zahlt die Krankenkasse statt des Arbeitgebers. Vor einer Kündigung schützt Krankheit in der Probezeit nicht.
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